Bislang darf einem Verdächtigen nur dann eine Speichel- oder Blutprobe entnommen und auf DNA-Übereinstimmungen untersucht werden, wenn dies zuvor von einem Richter angeordnet wird.
( Quelle: Tagesschau vom 18.01.2005)
Tiere mit IBR haben hohes Fieber, starken Speichel- und Nasenausfluss.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.04.2001)