Daß sich, wie aus dem Querschnitt ersichtlich ist, an den Giebelseiten des Speicherraumes jeweils ein Fenster von rund 1 qm Größe befindet, ändert daran nichts. Die Wohnungseigentümer sind auf die Nutzung des Speicherraums auch nicht angewiesen:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)