Der Bundesfinanzhof sieht darin jedoch kein Spekulationsgeschäft.
( Quelle: FAZ 1994)
Dazu sollen erste Ergebnisse eines Gutachtens von einer Stuttgarter Treuhandfirma vorliegen, vom den sich Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung für ihr Handeln in dem Spekulationsgeschäft erhoffen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)