Spenders

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  1. So sollte doch auch der Angehörige den Willen des Spenders ausdrücken dürfen. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Jede Einzelspende blieb also unterhalb der Schwelle, bei der der Namen des Spenders im Rechenschaftsbericht öffentlich gemacht werden muss. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Dem Entwurf zufolge sollen Organe auch ohne Verfügung des Spenders transplantiert werden dürfen, wenn die Angehörigen zustimmen. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. Die erfahrungsgemäß durchaus nicht immer gegebene Voraussetzung ist allerdings: Name und Adresse des Spenders müssen auf dem Überweisungsbeleg angegeben werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  5. Die Organentnahme soll nach diesem Entwurf auch dann möglich sein, wenn keine eindeutige Stellungnahme des Spenders bekannt ist und die Angehörigen zustimmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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