Woraufhin das Bundeskanzleramt die Anfragen des Gerichts mit Sperrerklärungen beantwortete.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2004)
Dieser zweite Hamburger Prozess war stark von dem vergeblichen Ringen des Gerichts um geheimdienstliche Erkenntnisse und Sperrerklärungen der Behörden geprägt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.02.2004)