Sperrfristen werden bei der Rezension von Büchern immer häufiger unterlaufen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2005)
Sie sähen unter anderem Sperrfristen zwischen dem Ausscheiden aus einem öffentlichen Amt und der Übernahme einer ähnlich gelagerten privaten Tätigkeit vor, wenngleich sie unterschiedlich streng seien.
( Quelle: Welt 1999)
Das Gesetz sieht Sperrfristen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.02.2004)
Es gelten Sperrfristen von 30 bzw. 50 Jahren (Personalakten).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)