Spezialgefängnis

  1. Während die meisten an dem Verfahren Beteiligten den Sommerurlaub genießen dürfen, müssen die beiden Angeklagten, die Libyer Megrahi und Fhima, im Spezialgefängnis von Camp Zeist in den Niederlanden bleiben. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)