Spielhallen-Genehmigung

  1. In Berlin entschied das Oberverwaltungsgericht erst im letzten Dezember, dass zum Betreiben eines Internetcafes eine Spielhallen-Genehmigung erforderlich ist, auch wenn diese nicht vorwiegend zum Spielen genutzt werden. ( Quelle: Telepolis vom 03.01.2003)