Nicht nur Schädigungen, wie die Anenzephalie, die Spina bifida oder das Down-Syndrom, werden als Kriterium für eine Abtreibung gesehen.
( Quelle: Welt 1999)
Das Kind litt unter einer so genannten "Spina bifida", einer offenen Wirbelsäule (Info-Kasten), es war von der Taille abwärts gelähmt und hatte obendrein einen ausgeprägten Wasserkopf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.06.2005)
Noch dazu leidet Reba an Spina bifida.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.08.2002)