Sport-Gerichtshof

  1. Sollte das IOC in Mexiko-Stadt dennoch einen Sportarten-Ausschluss für 2008 mit einfacher Mehrheit wagen, wäre eine Klage von Betroffenen vor dem Internationalen Sport-Gerichtshof (CAS) so gut wie sicher - mit unabsehbaren Folgen für das IOC. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.11.2002)