Sportanhänger

  1. Die vor einem Jahr eingeführte Kfz-Steuer für Sportanhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Baukräne und landwirtschaftliche Maschinen soll rückwirkend zum 25. April 1997 wieder abgeschafft werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)