Der Leiter der Anklage, Staatsanwalt Raffaele Guariniello, besteht auf dem Sportbetrug, weil das neue italienische Dopinggesetz, das die Einnahme und Verabreichung verbotener Medikamente unter Strafe stellt, für den Verdachtszeitraum nicht greift.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.02.2002)
In seinem Urteil folgte das Gericht Pantanis Verteidigern, die ein mögliches Dopingvergehen im juristischen Sinne nicht als Sportbetrug ansahen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.10.2003)