Nach diesem Richterspruch muss die Sportfirma die Abmahnung des Mitarbeiters aus der Personalakte entfernen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.02.2005)
Das hat das Arbeitsgericht Hanau im Fall eines Außendienstmitarbeiters einer Sportfirma entschieden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.02.2005)