Sie haben grundsätzlich im gleichen Sprachkreis gelebt, befinden sich darüber hinaus im gleichen Währungs- und Staatsgebiet wie der Schadens- bzw. Investitionsort.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Abkürzung "RSA" hingegen sei im deutschen Sprachkreis nicht als bekannt vorauszusetzen.
( Quelle: TAZ 1988)