Sprachkreis

  1. Sie haben grundsätzlich im gleichen Sprachkreis gelebt, befinden sich darüber hinaus im gleichen Währungs- und Staatsgebiet wie der Schadens- bzw. Investitionsort. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Abkürzung "RSA" hingegen sei im deutschen Sprachkreis nicht als bekannt vorauszusetzen. ( Quelle: TAZ 1988)