Röntgenkontrastmittel gehören zum so genannten Sprechstundenbedarf, den die Ärzte beim Einkauf als Durchlaufposten verbuchen und bei den Krankenkassen abrechnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.09.2001)
Gerade Betrügereien beim Sprechstundenbedarf kommen selten ans Licht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2004)