Nunmehr ergänzte das Präs. des LG mit Beschluß vom 24. 11. 1976 den Geschäftsverteilungsplan um eine Zuständigkeitsregelung für den Fall eines Kompetenzkonflikts zwischen 2 Spruchkörpern.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Gegen diese Sonder-Spruchkörper sprach sich nicht nur der l Bund Deutscher Sozialrichter aus. "Dies dürfte eine bürgernahe und effektive Behandlung der diesen Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten erschweren", befürchtet er.
( Quelle: )