Spruchverfahren

  1. Spruchverfahren: Ist man mit dem Abfindungsangebot nicht zufrieden, sollte man sich bei den Aktionärsverbänden erkundigen, ob entsprechende Gerichtsverfahren laufen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.09.2004)
  2. Ein Spruchverfahren werde mehrere Jahre dauern. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 06.06.2002)