Spruchverfahren: Ist man mit dem Abfindungsangebot nicht zufrieden, sollte man sich bei den Aktionärsverbänden erkundigen, ob entsprechende Gerichtsverfahren laufen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.09.2004)
Ein Spruchverfahren werde mehrere Jahre dauern.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 06.06.2002)