Deswegen ereilte den Albert Haidn kurz vor seinem Entlassungstermin im April 2002 das brandneue "Bayrische Landesgesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Sraftätern", das wenige Wochen zuvor in Kraft getreten war.
( Quelle: Die Zeit (08/2003))