Ss

  1. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe stufte dies als Vorteilsannahme und versuchte Erpressung ein (Az: 3 Ss 217/05). ( Quelle: Die Welt vom 03.12.2005)
  2. Das hat am Mittwoch der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden (Az.: 4 Ss 1286/91). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Das Verbot, so das Gericht, gelte unabhängig von der Art der Nutzung des Handys (Az.: 2 Ss Owi 1005/02). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2003)
  4. Damit wurde die Revision eines Pornoseitenanbieters gegen eine Verurteilung zu 1600 Euro Geldstrafe als unbegründet verworfen (Aktenzeichen: (4) 1 Ss 295/04 (113/04). ( Quelle: Die Welt Online vom 26.10.2004)
  5. Dem Richterspruch zufolge reicht es aus, wenn im Blut des Autofahrers eine Konzentration der jeweiligen Droge nachweisbar ist, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit "zumindest als möglich erscheinen lässt" (Az.: 1 Ss 50/05). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.08.2005)
  6. Bei Alkohol am Steuer darf ein Gericht nicht ohne weiteres auf ein Fahrverbot verzichten (OLG Koblenz, Az. 2 Ss 218/96). ( Quelle: BILD 1996)
  7. Der Betrieb eines Waschsalons gehöre zu diesen Vorgängen und könne nicht als "Freizeitgestaltung" angesehen werden (Az: 5 Ss - Owi- 155/98). ( Quelle: Welt 1998)
  8. Sein Verhalten im Straßenverkehr sei im Interesse und zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu tolerieren und die begangene fahrlässige Gefährdung auch in dieser Höhe zu ahnden (AZ: 1 Ss 1/05). ( Quelle: Spiegel Online vom 17.03.2005)
  9. Da er aber fahrlässig gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen habe, wurde er nun zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt (Az: (5) 1 Ss 436/03 (4/04)). ( Quelle: Die Welt Online vom 26.10.2004)