St. Borromäus

  1. Die Bürgervertreter weisen darauf hin, daß der Einzugsbereich der Pfarrgemeinde St. Borromäus 'fußläufig ist', somit auch keine Notwendigkeit bestehe, alle 24 Stellplätze zu erhalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)