StBGV-Vorgabe

  1. "Wenn die Kosten laut StBGV-Vorgabe deutlich höher sind, als der wirkliche Arbeitsaufwand, wäre es unseriös, an den höheren Gebühren festzuhalten", sagt Steuerberaterin Anke Czerwonka. ( Quelle: Die Welt vom 07.03.2005)