Das Berliner Landgericht muß nun erneut über den Totschlagsfall verhandeln (Az.: BGH 5 StR 602/92).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Das Landgericht Stralsund verurteilte die Beamten wegen Aussetzung einer hilflosen Person mit Todesfolge (Az. 4 StR 482/03).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.12.2003)
In seiner Revisionsentscheidung (Aktenzeichen: 5 StR 223/97) befand der Bundesgerichtshof zwar, der Prozeß gegen den "Life"-Gründer Appel müsse aus formalen Gründen falsche Schöffenwahl wiederholt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Auch die Revision Eichlers, der seine Verurteilung insgesamt angefochten hatte, wurde als unbegründet verworfen (Aktenzeichen: 3 StR 207/92).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig (Az: 5 StR 485/01).
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.04.2002)
Nach Auffassung des BGH sind die heute 71- und 72-jährigen Mitglieder des einst mächtigsten DDR-Gremiums für den Tod von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze mitverantwortlich (Az.: 5 StR 281/01).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.11.2002)