Nach § 47 III und V StVZO gelten Fahrzeuge mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor als schadstoffarm, wenn sie den Vorschriften der Anlage XXIII oder XXV entsprechen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dazu müßte das Meeting zuerst einmal - laut StVZO - 30 Jahre alt sein.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.01.2005)
Wird das betreffende Fahrzeug mit Genehmigung geschleppt, so ist es als zulassungsfreier Anhänger (§ 33 II Nr. 2 StVZO) gem. § 2 I Nr. 6c PflVG nicht versicherungspflichtig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)