Die "Contrasignatur" sichert beides: die Homogenität der Staatsleitung und die Möglichkeit, Staatsakte im Parlament zu rügen, indem man sich ersatzweise an den gegenzeichnenden Minister hält.
( Quelle: Die Zeit (40/2003))
Zuvor hatte das Volk der DDR vierzig Jahre lang unzählige Staatsakte erlebt, und die meisten hatte es einfach ignoriert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)