Staatsangehörigkeitsgesetzes

  1. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts wurden 106.790 ausländische Personen 1998 auf der Grundlage des Ausländergesetzes bzw. des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes eingebürgert. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)