"Weder die von den Angeklagten vorgespiegelte Sicherheit des Kapitals noch die Renditen waren gegeben", lautet das Resümee der Staatsantwaltschaft.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Auf den Hinweis, dass sich der Vorfall bereits Wochen zuvor zugetragen hat, lautet die neue Begründung, das Schloss sei ausgetauscht worden, da Wieding die Staatsantwaltschaft eingeschaltet habe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.10.2001)