Staatsanwalt Torsten Schneider

  1. Dass er bei seinem Ausbruch aus dem Gericht jedoch, wie ihm Staatsanwalt Torsten Schneider vorwarf, einem Beamten ein Messer an die Kehle gehalten und mit Mord gedroht habe, bestritt der Angeklagte. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.11.2003)