Der Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte gesagt, die Aussagen des Angeklagten seien kaum als umfassendes Geständnis zu honorieren, sondern Ergebnis von "Taktieren" und "Kalkül".
( Quelle: )
Staatsanwalt Wilhelm Möllers forderte für Daschner eine Geldstrafe von 27 000 Euro (180 Tagessätze zu 150 Euro).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2004)