Bis zur Rechtskräftigkeit eines Urteils dürfe die Sendung nicht ausgestrahlt werden, bestätigte Reinhard Hübner von der Staatsanwaltschaft Gießen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.11.2001)
Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft den Angeklagten vor, zwischen 1993 und 1997 rund 6000 Anleger um etwa 35 Millionen Euro geprellt zu haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.09.2004)