Comicverleger Schnurrer verurteilte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Meiningen als Verstoß gegen die Kunstfreiheit.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte bereits im Frühjahr 1996 für Aufsehen gesorgt, als sie rund 400 Buchhandlungen in ganz Deutschland durchsuchen ließ.
( Quelle: TAZ 1997)