Wurden Auflagen nicht eingehalten oder begeht der Verurteilte erneut eine Straftat, zieht die Staatsanwaltschaft Richter und Bewährungshelfer zu rate, um zu entscheiden, ob eine Aufhebung der Bewährung nötig ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.05.2004)
Warum ließ die Staatsanwaltschaft Richter damals laufen, fragen sie sich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)