Das Raster, das der Gesetzgeber dazu im so genannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für Staatsbedienstete anlegte, ist nach Ansicht des BVG jedoch weiterhin viel zu grob.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.07.2004)
Warum also nicht eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, durch entsprechende Gesetzesnovellierung das Berufsbeamtentum abzuschaffen und sämtliche Staatsbedienstete zu Angestellten im öffentlichen Dienst zu machen?
( Quelle: Die Welt Online vom 25.10.2002)
Auch so mancher Staatsbedienstete mußte seinen Hut nehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)