Europäische Fluggesellschaften, unter anderem die Deutsche Lufthansa AG, hatten der Air France damals vorgeworfen, die Staatsbeihilfen für einen Preiskampf zu mißbrauchen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Als besonders problematisch gilt neben Ausnahmeregelungen für das Transportgewerbe und energie-intensive Produzenten auch die Abgrenzung möglicher Steuervorteile im Energiebereich von EU-weit unzulässigen Staatsbeihilfen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.05.2002)