Gegen den Rat der eigenen Steuerfachabteilung habe Eichels Staatssekretär Manfred Overhaus 1999 das Düsseldorfer Finanzministerium angewiesen, die Post auch bei Dienstleistungen außerhalb ihres Briefmonopols von der Umsatzsteuer zu befreien.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.01.2002)