Die jugoslawische Seite hatte hingegen erklärt, die Festnahme sei auf ihrem Staatsterritorium erfolgt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Straße von Malakka sei zwar anteilig indonesisches und malaysisches Staatsterritorium, nach internationalem Seerecht jedoch eine internationale Wasserstraße.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)