Den 30 Meter breiten Todesstreifen mit den Stacheldrahtreihen und Bewegungsmeldern, den Scheinwerfern und Wachtürmen, von denen herab die Wächter schießen durften, wenn sich ein Gefangener dem Stacheldraht auf weniger als eineinhalb Meter näherte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.08.2004)