Stadiongast

  1. Es wird kaum eine vorläufige Beobachtung sein, daß der Sport vom Fernsehen aufgesogen wird und sich vom Stadiongast entfremdet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Aus eigener Kraft unterbinden können die Veranstalter den Handel erst, wenn sie am Stadioneinlass jeden Besucher namentlich kontrollieren, um festzustellen, ob der ursprüngliche Käufer eines Tickets mit dem Stadiongast identisch ist. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.01.2004)