Stadtbaurätin

  1. Laut Stadtbaurätin Christiane Thalgott ist die Landeshauptstadt damit auf dem richtigen Weg, 'Eingriffe möglichst verträglich zu gestalten und zugleich Naturnähe, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Isarraumes für die Bevölkerung zu erhöhen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Den Vorwurf, mit der Planung für das Kronprinz-Rupprecht-Areal fahrlässig viel Zeit vertrödelt zu haben, wies Stadtbaurätin Christiane Thalgott umgehend zurück. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Den Kommissionsmitgliedern, darunter Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) und Stadtbaurätin Christiane Thalgott sowie den Architekten und Stadträten, war der Plan zu "massiv und unruhig" gewesen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Im Gespräch mit der SZ bezieht Stadtbaurätin Christiane Thalgott dazu Stellung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.12.2001)
  5. Das mit großer Mehrheit verabschiedete Konzept von Stadtbaurätin Christiane Thalgott sieht einen ehrgeizigen 'Kulturpark', verbunden mit Wohnungen und Platz für Gewerbe, vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Münchens Stadtbaurätin Christiane Thalgott: Christiane Thalgott (61) wuchs in Breslau und Hamburg auf, lernte Raumausstatterin und studierte Architektur. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.03.2003)
  7. Gegen "die Notwendigkeit schnellen Reisens im Zeitalter der Globalisierung" hat die Stadtbaurätin nichts einzuwenden. ( Quelle: Die Welt 2001)
  8. Stadtbaurätin Christiane Thalgott: 'Wir haben den Auftrag von der Stadt, für 14 Bereiche in München Verkehrsberuhigungskonzepte auszuarbeiten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Abschließend betonte die Stadtbaurätin, 'daß auf Grund der angeführten Tatbestände dem Bürgerversammlungsantrag auf Einstellung der Planungen zum Ausbau der Stäblistraße 'derzeit nicht entsprochen werden kann'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Leistungen wie Beratung und Information bei Bauprojekten könnten für die Bürger in Zukunft nur in geringerem Umfang erbracht werden, so die Stadtbaurätin. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)