"Gegebenenfalls werden unter Berücksichtigung der Nutzungsinteressen Flächenplanänderungsverfahren oder die Aufstellung von Bebauungsplänen eingeleitet", sagt Stadtentwicklungs-Staatssekretär Hans Stimmann.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Mit Stadtentwicklungs-Staatssekretär Hans Stimmann ist sich der Baustadtrat bei diesem Vorgehen einig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)