Ist ersteres der Fall, tritt ein städtisches Förderprogramm in Kraft und unterstützt die Wohnheim GmbH. Ist zweites der Fall, muß die Gesellschaft selbst die Kosten tragen, wie Peter Herrnberger, persönlicher Referent des Stadtkämmerers, erklärte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)