Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat durch eine einstweilige Anordnung die Stadtverwaltung verpflichtet, auf ihre stadteigene Stadtpark Mannheim GmbH einzuwirken, damit diese den "Republikanern" die Festhalle zur Nutzung zur Verfügung stellt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)