Staedtler-Widerspruch

  1. Den Staedtler-Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zur Rücknahme der Werbeschrift beschied das Landgericht Nürnberg jetzt abschlägig und untersagte eine wörtliche oder sinngemäße Wiederholung dieses Hinweises. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)