Staffelsteuersatz

  1. Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (IDKV) begrüßt die Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, ab 1. Januar 2002 einen Steuerfreibetrag sowie einen Staffelsteuersatz für gering verdienende Künstler einzuführen. ( Quelle: Die Welt 2001)