Stalker

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  1. Erfahrungsgemäß ist es den Opfern oft peinlich, weil zu dem Stalker zuvor eine Beziehung bestand und auch Gerichte glauben oft, es handle sich um Beziehungsprobleme. ( Quelle: Tagesspiegel vom 20.03.2005)
  2. Handelt es sich bei dem Stalker um einen ehemaligen Lebenspartner, können die Verfolgten beim Amtsgericht ein Kontaktverbot erwirken, das die Polizei dann durchsetzen muss. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.10.2005)
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