Erfahrungsgemäß ist es den Opfern oft peinlich, weil zu dem Stalker zuvor eine Beziehung bestand und auch Gerichte glauben oft, es handle sich um Beziehungsprobleme.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.03.2005)
Handelt es sich bei dem Stalker um einen ehemaligen Lebenspartner, können die Verfolgten beim Amtsgericht ein Kontaktverbot erwirken, das die Polizei dann durchsetzen muss.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.10.2005)