Stalking-Fällen

  1. Ein Grund, warum der Gesetzgeber in Deutschland zögert, ist der, dass man natürlich abschätzen kann, dass die Justiz mit zahlreichen Stalking-Fällen konfrontiert wird, wenn man den Opfern mehr in die Hand gibt, also weitergehende gesetzliche Regelungen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.11.2004)