Als solcher wirkt er unmittelbar tilgend auf das Stammrecht und die einzelnen Unterhaltsansprüche. Wegen der Abstraktheit tritt die Wirkung ohne Rücksicht auf einen gültigen Rechtsgrund ein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Kapitalvermögen: Bei der Besteuerung von Einnahmen aus Kapitalvermögen werden Rechtsunsicherheiten in den Fällen beseitigt, in denen sich Stammrecht und Dividendenschein in unterschiedlichen Händen befinden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)