Standardschreiben

  1. Bisher hatte sich das Gremium bei Anträgen wegen Gefährdung durch den Baum oder Krankheit des Baumes auf den Sachverstand der Unteren Naturschutzbehörde verlassen und dem Antragsteller nur ein entsprechendes Standardschreiben zugeleitet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)