Der Gesetzgeber hat die Honorare jedoch bis Ende 1999 auf den 1,7fachen Satz der Gebührenordnung begrenzt, was aber nur für die "Standardversorgung" gilt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Viele von ihnen können früher entlassen werden als bei einer Standardversorgung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)