Standardversorgung

  1. Der Gesetzgeber hat die Honorare jedoch bis Ende 1999 auf den 1,7fachen Satz der Gebührenordnung begrenzt, was aber nur für die "Standardversorgung" gilt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Viele von ihnen können früher entlassen werden als bei einer Standardversorgung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)