Standesbezeichnung

  1. Sie teilte auch den Begriff auf, der im Deutschen ungespalten blieb: Der Bürger als Rechts- und gesellschaftliches Subjekt ist der Citoyen, der Bürgerliche, als Standesbezeichnung, ist der Bourgeois. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.07.2003)