Standesvergehen

  1. In dem Parteiordnungsverfahren wird Neumann vorgeworfen, daß er den Genossen bei der Aufstellung zur Bundestagswahl ein Standesvergehen sowie drei privatrechtliche, von Gläubigern erwirkte Haftbefehle verschwiegen habe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)